Bau- und Sparverein Salach e. G.

 

Neue Satzung des Bau- und Sparvereins Salach eG

Aufgrund der Corona Pandemie war es notwendig virtuelle Mitgliederversammlungen oder Mitgliederversammlungen in schriftlicher Form anzubieten. Damit dies auch in Zukunft rechtssicher durchgeführt werden kann, wurde es notwendig unsere Satzung entsprechend anzupassen.

Die wesentlichen Änderungen finden sich in den folgenden Paragraphen:

§ 16 Abs 7 Änderung der maximalen Mitgliedsanteile von 10 auf maximal 30 Anteile

§ 20 Abs 1 Änderung der Mindestanzahl der Vorstandsmitglieder von bisher 3 auf mindestens 2 Vorstandsmitglieder

§ 32a Neuaufnahme der Vorgaben für Hybride Versammlungen
§ 32b Neuaufnahme der Vorgaben für virtuelle Mitgliederversammlungen
§ 32c Neuaufnahme der Vorgaben für Mitgliederversammlungen im gestreckten Verfahren

Die neue Satzung wurde in der 97. Mitgliederversammlung, am 23.11.2023 einstimmig beschlossen.

´Satzung.pdf (976.07KB)
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